Schüttachgraben S6

Schwabalm S2

 

Salzburger Bienenwirtschaftsgesetz

 

Bestimmungen über die Bienenzucht

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(1) Zur Bienenzucht in hiefür bestimmten Bienenständen (Belegstellen) dürfen nur solche Bienenrassen verwendet werden, die unter Bedachtnahme auf die klimatischen Verhältnisse und die Bedürfnisse der Landeskultur im Lande Salzburg hiefür geeignet erscheinen. Welche Bienenrassen diesem Erfordernis entsprechen, hat die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg durch Verordnung festzustellen.

(2) Auf die gleiche Weise kann die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg für die Zucht der Bienen unter Bedachtnahme auf die im Abs. 1 angeführten Erfordernisse durch Verordnung Zuchtbedingungen festsetzen sowie für die Belegstellen Betriebsvorschriften fachlicher und technischer Art erlassen.

(3) Belegstellen zur Zucht von bestimmten, die erhöhte Leistungsfähigkeit von Bienenvölkern gewährleistenden Königinnen und Drohnen einer nach Abs. 1 zulässigen Bienenrasse können von der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg mit Bescheid zu anerkannten Belegstellen erklärt werden, wenn sie a) einen Standort haben, der vor dem Zuflug fremder Drohnen möglichst gesichert ist und b) im Eigentum eines Bienenhalters stehen, der Gewähr dafür bietet, die Zuchtarbeit fachgemäß und gewissenhaft durchzuführen.

(4) Für jede anerkannte Belegstelle gilt das Gelände im Umkreis von 4 km um die Belegstelle als ihr Schutzgebiet. Dieses hat die Wirkung, daß a) die im Schutzgebiet aufgestellten Wanderbienenstände unverzüglich nach Beendigung der Tracht zu entfernen sind; b) die Aufstellung von Heim- und Wanderbienenständen im Schutzgebiet unzulässig ist.

(5) Anerkannte Belegstellen unterstehen der Aufsicht der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg, die dahin auszuüben ist, daß die Bienenzucht unter Beachtung der vorstehenden Vorschriften fach- und zweckmäßig betrieben wird.

(6) Die in den Abs. 1 und 2 angeführten Verordnungen sowie ein gemäß Abs. 3 erlassener Bescheid, in dem ausdrücklich auch die Rechtswirkung des Abs. 4 anzuführen ist, sind im Mitteilungsblatt der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg kundzumachen.

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 Reihenfolge alphabetisch:

Hauer Sebastian              
Moosstraße 141c            
5020 Salzburg
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Tel. 0650 64 59 605
Belegstelle S6
Königinnen und Kunstschwärme
kein Versand
2025 kein Verkauf!

 

Hähnel Christian
Heubergstrasse 11a
D-83435 Bad Reichenhall
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Tel. Mobil 0049 173-9094484 Festnetz 0049 8651 9029139
Belegstelle S6
Königinnen begattet / unbegattet, Ableger auf Zander (Erlanger Maß) und Kunstschwärme
Versand auf Anfrage
2025 kein Verkauf!

Hhnel Christian
 

Huttegger Christian
5542 Flachau
Te.: 0660/4519191
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Königinnen, Kunstschwärme und Ableger EHM
Versand möglich, Abholung bevorzugt
Belegstelle S2

Huttegger

Prexl Raimund                 
Kronstädterstraße 6
5020 Salzburg
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Selbstabholung von Königinnen
2025 kein Verkauf!

Prexl Raimund
Schmidt Wolfgang
Neudorf 30
D-90599 Dietenhofen
Tel. 0049 177 7909647
Belegstelle S6
Königinnen, Ableger und Völker auf Zander
Selbstabholung bevorzugt
Schmidt low
Schüle Stefan
Hauptstrasse 8
D-89143 Blaubeuren
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Tel. 0049 151 2520 1154
Belegstelle S6
Königinnen, Ableger und Völker auf Zander
Selbstabholung bevorzugt
Schüle Stefan

Trier Markus                    
Lattenbergstrasse 30       
D-83457 Bayrisch Gmain
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Tel. 0049 171 6506636 oder 0049 8651 715704
Belegstelle S6
Königinnen und Kunstschwärme
Versand von Königinnen nach Österreich und Deutschland
2025 kein Verkauf!

Unterrainer Konrad
Feldmair 15
5621 Sankt Veit im Pongau
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Tel. 0650 270 30 58
Belegstelle S2, S6 und Hinterautal
Königinnen, Ableger und Kunstschwärme
Königinnen Versand: ja (Abholung bevorzugt)

 

Weißensteiner Petra
Nach der Enns 7
4464 Kleinreifling
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Tel. 0680 321 45 90
Belegstelle S2
Königinnen-Versand möglich, Verkauf Völker und Ableger, Einheitsmaß und Dadant U.S.
Bio-Austria zertifiziert

Weißensteiner

 

 

   S2 EWK2

Die Belegstelle S2 Schwabalm befindet sich in Kleinarl.


Derzeit werden in der Zuchtgruppe vorwiegend Bienenvölker der Linie Nigra Salzburger Alpenland gehalten.
Seit 2003 sind in der Zuchtgruppe Nigra AiG Bienenzüchter aus St.Veit, Goldegg, Bramberg und Bischofshofen vereinigt. 
Aber auch mit den Züchterkollegen der Dunklen Biene Salzburger Alpenland in Maxglan bei Salzburg wird eng zusammengearbeitet.

Historisches von der Belegstelle S2 un der Geschichte der Nigra Alpenland inner Gebirg S2 Historisches

Auffahrt: Mittwochs, 19.00 Uhr, Treffpunkt: Jägersee Parkplatz

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gm


S2 Schutzhaus BelegstelleBegattungskästen: EWK ,  Apidea nur beschränkt möglich.
Apidea Begattungskästen müssen mit Drohnengitter versehen sein.
Am Abend vor der Auffuhr auf die Belegstelle die EWK mit Wasser besprühen.
Die EWK müssen Drohnenfrei sein.
Bei mehr als 20 EWK pro Auffahrt bitte vorher beim Belegstellenleiter/Stellvertreter anmelden.
Ein Gesundheitszeugnis ist mitzubringen. (Kopie)
Belegstellengebühr pro Aufgeführte Königin € 2,00 für Mitglieder, Nichtmitglieder € 4,00.

Die genauen Termine zur Auffuhr (Zuchtkalender) finden sie im Download.

 

 

 

 

 

 
Kontaktpersonen:

Belegstellenleiter:
Konrad Unterrainer
Feldmair 15
5621 St. Veit im Pongau
T: 0650 270 30 58
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Belegstellenleiter-Stellvertreter:
Leopold Oberreiter,
Sattelweg 264
5542 Flachau
T: 0664 241 37 90
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!