Geschichte der Zuchtgruppe Nigra Alpenland inner Gebirg

Vom Schneeberg zur Schwabalm

S2 Historisch

Belegstelle am Schneeberg beim Abholen einiger Königinnen und Drohnenvolk. Fußmarsch ca 2 Stunden. Aigner Hias links und Reiter Alois rechts.

Die Zuchtgruppe Niga AiG in St.Veit i. Pg.ist erstmals 1957 aktiv gewesen. Auf die Belegstelle 404 (Strobl Weißbach) wurden Königinnen von Aigner Matthias und Reiter Lois aufgefahren.

1962 wurde auf die Belegstelle Ferleiten in Fusch gefahren.

1964 wurde am Schneeberg in St. Veit eine eigene Belegstelle am Schneeberg von Aigner Hias, Jenerwein Josef und Reiter Lois errichtet, und bis 1972 betrieben.

In den Folgejahren sind wir auf Hinterautal Tirol und Schüttachgraben S6 aufgefahren.

Im Jahr 1999 hat sich eine Zuchtgruppe unter Lois Reiter neu formiert und ist mit den Königinnen auf die Belegstelle S 6 Schüttbachgraben gefahren.

Seit 2002 führt die Zuchtgruppe der Dunklen Biene in St. Veit i.Pg. Den Namen Nigra AiG ist Nigra Salzburger Alpenland inner Gebirg.

Seit 2003 sind in der Zuchtgruppe Nigra AiG Bienenzüchter aus St. Veit, Goldegg, Bramberg Bischofshofen und Flachau.

Ab 2013 fahren wir mit den Königinnen auf die Belegstelle S 2 Schwabalm siehe Belegstelle S2 Schwabalm.

Seit 2014 haben sich auch Züchter aus Deutschland Integriert und es wurden von 9 ZüchterInnen 188 Königinnen auf die Belegstelle S2 aufgefahren.
 

 

Belegstelle S 2 Schwabalm Gebirgsbelegstelle 1.149 m Seehöhe

Die Belegstelle wurde vom Imkerverein St. Johann i. Pg. im Jahr 1955 erbaut und beim Landesverband Salzburg für Dunkle Bienen angemeldet. Die erste Auffahrt der Dunklen Königinnen hat dann im Sommer 1955 stattgefunden.

Erster Belegstellenleiter war Kössler Friedl es folgte Eschbacher Rudolf, Krackl Georg, Fritzenwanker Toni und Maingast Sepp. In den 80ziger Jahren wurde der Belegstellenbetrieb eingestellt.

In einen Gespräch 2013 mit Sepp Maingast wurde mir die Belegstelle zur Benützung für die Dunkle Biene angeboten. Nach einem Gespräch mit Obmann vom Bienenzuchtverein St. Johann Michael Maurer, den Leiter Forstrevier Kleinarl   Josef Fritzenwallner und mir haben wir die Belegstelle wieder Aufgebaut und für Dunkle Bienen Königinnen zur Begattung eingerichtet. Als Pächter der Belegstelle von den Bundesforsten ist der Bienenzuchverein St. Johan i. Pg. eingetragen. Der Betreiber ist die Zuchtgruppe Nigra Alpenland inner Gebirg ( Nigra AiG) Für   die Anfahrt zur Belegstelle Schwabalm haben wir eine Fahrerlaubnis, da die Bundesforste das Projekt zur Erhaltung der Dunklen Biene Unterstützt. Es wurden 2013 auch gleich 41 Königinnen „Apis mellifera mellifera“ der Linie „Nigra Alpenland inner Gebirg“ aufgefahren. Belegstellenleiter ist seit 2013 Lois Reiter Obmann der Austria Mellifera Züchter und Spartenbetreuer der Dunklen Biene in der Arche Austria.

Die Belegstelle wird derzeit von 9 Züchtern benützt. Ziel ist die Dunkle Biene wieder in ihren seit Jahrtausenden besiedelten Umgebung zu erhalten, bzw. wieder anzusiedeln.

schneeberg 031 komp

Blick zur früheren Belegstelle
am Scheeberg in St. Veit im Pongau                     

Von der Klingeralm zum Schüttachgraben.

Während die meisten Imker noch Schwarmbienenzucht betrieben, hatten die Maxglaner Imker erkannt, dass ohne Auslesezucht die bodenständige Biene nicht erhalten werden kann. Das Zuchtziel war eine leistungsfähige heimische Biene, die unter Berücksichtigung der örtlichen Tracht- und Witterungsverhältnisse optimale Erträge bringt.
Bereits 1932 wurde die erste Belegstelle auf dem Untersberg errichtet. Mit unsagbarer Mühe mussten die Einrichtungen auf den Berg geschleppt werden. 

Klingeralm

Dies war der Grund, weshalb man 1936 die Belegstelle an den Fuß des Untersberges auf die Erlbacherwiese in Großgmain verlegte. Doch da hatte man Probleme mit dem Zuflug fremder Drohnen, sodass man 1939 in die Bluntau nach Golling übersiedelte und dort viele Jahre erfolgreich züchtete.

 

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1941 besuchte der Bienenwissenschaftler Prof. Dr. Friedrich Götze die Belegstelle
in der Bluntau und führte eine Körung der Salzburger Biene durch.
Er bezeichnete sie in der Fachliteratur als Alpenrasse: Reinzuchtstamm Bluntau
und gab ihr den Namen „Salzburger Alpenland“.

 

 

 

 

 

Erlbachwiese 

Auch im Bluntautal konnte man auf Grund der immer mehr werdenden Wanderimker nicht bleiben. Die Züchter gingen wieder auf die Suche und fanden 1958 zwischen den Loferer und den Leoganger Steinbergen im heutigen Naturdenkmal Vorderkaserklamm einen geeigneten Platz und errichteten die Belegstelle „Schüttachgraben“, die heute noch betrieben wird.

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Ursprüngliche Belegstelle S6                         Heutige Belegstelle S6

Belegstellenkarten aus alten Tagen:

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Belegstell S2 Huette   S2 EWK2

Die Belegstelle S2 Schwabalm befindet sich in Kleinarl - Jägersee.

Derzeit werden in der Zuchtgruppe vorwiegend Bienenvölker der Linie "Nigra Salzburger Alpenland inner Gebirg"  gehalten.
Seit 2003 sind in der Zuchtgruppe Nigra AiG Bienenzüchter aus St.Veit, Goldegg, Bramberg und Bischofshofen vereinigt. 
Aber auch mit den Züchterkollegen der Dunklen Biene Salzburger Alpenland in Maxglan bei Salzburg wird eng zusammengearbeitet.

Historisches von der Belegstelle S2 un der Geschichte der Nigra Alpenland inner Gebirg S2 Historisches

Auffahrt: Mittwochs, 19.00 Uhr, Treffpunkt: Jägersee Parkplatz

Die genauen Termine zur Auffuhr (Zuchtkalender) finden sie im Download.

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gm

Begattungskästen: EWK ,  Apidea nur beschränkt möglich.
Apidea Begattungskästen müssen mit Drohnengitter versehen sein.
Die EWK müssen Drohnenfrei sein.
Bei mehr als 20 EWK pro Auffahrt bitte vorher beim Belegstellenleiter/Stellvertreter anmelden.
Ein Gesundheitszeugnis ist mitzubringen. (Kopie)
Belegstellengebühr pro Aufgeführte Königin € 3,00 für Mitglieder, Nichtmitglieder € 6,00.

Kontaktpersonen:
Belegstellenleiter:
Konrad Unterrainer
Feldmair 15
5621 St. Veit im Pongau
T: 0650 270 30 58
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Belegstellenleiter-Stellvertreter:
Leopold Oberreiter,
Sattelweg 264
5542 Flachau
T: 0664 241 37 90
E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Schüttachgraben S6

Schwabalm S2

 

Salzburger Bienenwirtschaftsgesetz

 

Bestimmungen über die Bienenzucht

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(1) Zur Bienenzucht in hiefür bestimmten Bienenständen (Belegstellen) dürfen nur solche Bienenrassen verwendet werden, die unter Bedachtnahme auf die klimatischen Verhältnisse und die Bedürfnisse der Landeskultur im Lande Salzburg hiefür geeignet erscheinen. Welche Bienenrassen diesem Erfordernis entsprechen, hat die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg durch Verordnung festzustellen.

(2) Auf die gleiche Weise kann die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg für die Zucht der Bienen unter Bedachtnahme auf die im Abs. 1 angeführten Erfordernisse durch Verordnung Zuchtbedingungen festsetzen sowie für die Belegstellen Betriebsvorschriften fachlicher und technischer Art erlassen.

(3) Belegstellen zur Zucht von bestimmten, die erhöhte Leistungsfähigkeit von Bienenvölkern gewährleistenden Königinnen und Drohnen einer nach Abs. 1 zulässigen Bienenrasse können von der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg mit Bescheid zu anerkannten Belegstellen erklärt werden, wenn sie a) einen Standort haben, der vor dem Zuflug fremder Drohnen möglichst gesichert ist und b) im Eigentum eines Bienenhalters stehen, der Gewähr dafür bietet, die Zuchtarbeit fachgemäß und gewissenhaft durchzuführen.

(4) Für jede anerkannte Belegstelle gilt das Gelände im Umkreis von 4 km um die Belegstelle als ihr Schutzgebiet. Dieses hat die Wirkung, daß a) die im Schutzgebiet aufgestellten Wanderbienenstände unverzüglich nach Beendigung der Tracht zu entfernen sind; b) die Aufstellung von Heim- und Wanderbienenständen im Schutzgebiet unzulässig ist.

(5) Anerkannte Belegstellen unterstehen der Aufsicht der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg, die dahin auszuüben ist, daß die Bienenzucht unter Beachtung der vorstehenden Vorschriften fach- und zweckmäßig betrieben wird.

(6) Die in den Abs. 1 und 2 angeführten Verordnungen sowie ein gemäß Abs. 3 erlassener Bescheid, in dem ausdrücklich auch die Rechtswirkung des Abs. 4 anzuführen ist, sind im Mitteilungsblatt der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg kundzumachen.