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dunkle-biene.at

Reinzuchtbegattung

Unsere Belegstellen

An drei Belegstellen im Alpenraum sichern wir die Reinzuchtbegattung der Dunklen Biene – jede mit ihrer eigenen Geschichte, Linie und Belegstellenleitung.

Salzburger Bienenwirtschaftsgesetz – § 9

Belegstellen unterliegen in Salzburg dem Bienenwirtschaftsgesetz. Im Umkreis von 4 km um eine anerkannte Belegstelle gilt ein Schutzgebiet, in dem Wanderbienenstände nach Beendigung der Tracht unverzüglich entfernt werden müssen und die Aufstellung von Heim- und Wanderbienenständen unzulässig ist. Anerkannte Belegstellen unterstehen der Aufsicht der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg.