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Von der Klingeralm zum Schüttachgraben.

Während die meisten Imker noch Schwarmbienenzucht betrieben, hatten die Maxglaner Imker erkannt, dass ohne Auslesezucht die bodenständige Biene nicht erhalten werden kann. Das Zuchtziel war eine leistungsfähige heimische Biene, die unter Berücksichtigung der örtlichen Tracht- und Witterungsverhältnisse optimale Erträge bringt.
Bereits 1932 wurde die erste Belegstelle auf dem Untersberg errichtet. Mit unsagbarer Mühe mussten die Einrichtungen auf den Berg geschleppt werden. 

Klingeralm

Dies war der Grund, weshalb man 1936 die Belegstelle an den Fuß des Untersberges auf die Erlbacherwiese in Großgmain verlegte. Doch da hatte man Probleme mit dem Zuflug fremder Drohnen, sodass man 1939 in die Bluntau nach Golling übersiedelte und dort viele Jahre erfolgreich züchtete.

 

Bild9

 

1941 besuchte der Bienenwissenschaftler Prof. Dr. Friedrich Götze die Belegstelle
in der Bluntau und führte eine Körung der Salzburger Biene durch.
Er bezeichnete sie in der Fachliteratur als Alpenrasse: Reinzuchtstamm Bluntau
und gab ihr den Namen „Salzburger Alpenland“.

 

 

 

 

 

Erlbachwiese 

Auch im Bluntautal konnte man auf Grund der immer mehr werdenden Wanderimker nicht bleiben. Die Züchter gingen wieder auf die Suche und fanden 1958 zwischen den Loferer und den Leoganger Steinbergen im heutigen Naturdenkmal Vorderkaserklamm einen geeigneten Platz und errichteten die Belegstelle „Schüttachgraben“, die heute noch betrieben wird.

Bild11    Bild16

Ursprüngliche Belegstelle S6                         Heutige Belegstelle S6

Belegstellenkarten aus alten Tagen:

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Impressum (gem. § 24 MedienG, § 25 MedienG und § 5 ECG)

AMZ - Austrian Mellifera  Züchter

Offenlegung: Der Verein dient der Erhaltung der dunklen Biene in Österreich

ZVR Nr. 355917190

Obmann:
Eppenschwendtner Dietmar
Moosstr. 145C
A-5020 Salzburg
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. 0664/4334792

Bankverbindung: SPARDAbank
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BIC: SVIEAT21XXX
Bezeichnung: Austrian Mellifera Züchter

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Konzept und Design der Webseite: Dietmar Eppenschwendtner Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

gruenderversammlung2010Die Zuchtgruppen haben sich im Dezember 2010 zum Verein "Austrian Mellifera Züchter" kurz AMZ zusammengeschlossen. Alle Züchter und Zuchtgruppen der Dunklen Biene im besonderen aus Österreich und dem bayrischen Raum sind herzlich zur Mitgliedschaft und Mitarbeit eingeladen! Das Anmeldeformular zur Mitgliedschaft finden Sie im Downloadbereich.
Natürlich würde sich der AMZ auch über Förderer und Sponsoren freuen. Der Vorstand und alle Mitglieder arbeiten selbsvertändlich ehrenamtlich zum Wohle des Vereins.

Mit diesem Zusammenschluss stellen wir die Zuchtarbeit auf eine solide rechtliche und fachliche Basis mit der wir auch an verschiedenen Förderungsprogrammen und an der Bienendatenbank Beebreed.eu teilnehmen werden.

Die Zuchtgruppe Salzburger Alpenland als Teilgruppe des Imkervereins Maxglan und die Zuchtgruppe Nigra-Alpenland Inner Gebirg (AIG) als Teilgruppe des Bienenzuchtvereins Sankt Veit im Pongau und die Züchtergruppe in Tirol, Zuchtlinie Braunelle arbeiten mit Imkerkollegen zusammen, um diese genetisch wertvolle Kostbarkeit der Nachwelt zu erhalten und den Bestand der Dunklen Biene in ihrem ursprünglichen Lebensraum zu sichern und zu verbreiten. Auf dieser Homepage wollen wir Sie über unsere Arbeit, Ziele und natürlich über die Dunkle Biene informieren und Sie auch dazu motivieren die DUNKLE BIENE zu halten und zu züchten.

Bei Interesse am Kauf von Königinnen und Kunstschwärmen wenden Sie sich bitte direkt an einen Züchter ihrer Wahl.

 

Austrian Mellifera Züchter
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Homepage: www.dunkle-biene.at

Vorstand:

Obmann Eppenschwendtner Dietmar
5020 Salzburg
Moosstr. 145C
Stellvertreter Huttegger Christian 
5542 Flachau
Untere Wechslergasse 291/1
Schriftführer Unterrainer Konrad 5621 St.Veit i. Pg. Feldmair 15
Stellvertreter Prexl Raimund
5020 Salzburg
Kronstädterstraße 6
Kassier Trier Markus
D-83457 Bayrisch Gmain Lattenbergstr. 30
Stellvertreter Kroiss Benjamin
4910 Ried im Innkreis
Kasernstr. 27


Beiräte: Leopold Oberreiter (Inner-Gebirg), Sebastian Hauer (Außergebirg),
Stefan Schüle (BRD), Gerald Lindenthaler (künst. Besamung)

Kassaprüfer: Christian Hähnel und Christian Zirngast
Ehrenobmann: Lois Reiter

AMZ Vorstand2018

v.l.n.r. Misorek Michael, Huttegger Chrisitian, Unterrainer Konrad,
Eppenschwendtner Dietmar, Etzer Hans, Reiter Lois, Trier Markus,
Prexl Raimund, Hettegger Stefan, Hauer Sebastian

Schüttachgraben S6

Schwabalm S2

 

Salzburger Bienenwirtschaftsgesetz

 

Bestimmungen über die Bienenzucht

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(1) Zur Bienenzucht in hiefür bestimmten Bienenständen (Belegstellen) dürfen nur solche Bienenrassen verwendet werden, die unter Bedachtnahme auf die klimatischen Verhältnisse und die Bedürfnisse der Landeskultur im Lande Salzburg hiefür geeignet erscheinen. Welche Bienenrassen diesem Erfordernis entsprechen, hat die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg durch Verordnung festzustellen.

(2) Auf die gleiche Weise kann die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg für die Zucht der Bienen unter Bedachtnahme auf die im Abs. 1 angeführten Erfordernisse durch Verordnung Zuchtbedingungen festsetzen sowie für die Belegstellen Betriebsvorschriften fachlicher und technischer Art erlassen.

(3) Belegstellen zur Zucht von bestimmten, die erhöhte Leistungsfähigkeit von Bienenvölkern gewährleistenden Königinnen und Drohnen einer nach Abs. 1 zulässigen Bienenrasse können von der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg mit Bescheid zu anerkannten Belegstellen erklärt werden, wenn sie a) einen Standort haben, der vor dem Zuflug fremder Drohnen möglichst gesichert ist und b) im Eigentum eines Bienenhalters stehen, der Gewähr dafür bietet, die Zuchtarbeit fachgemäß und gewissenhaft durchzuführen.

(4) Für jede anerkannte Belegstelle gilt das Gelände im Umkreis von 4 km um die Belegstelle als ihr Schutzgebiet. Dieses hat die Wirkung, daß a) die im Schutzgebiet aufgestellten Wanderbienenstände unverzüglich nach Beendigung der Tracht zu entfernen sind; b) die Aufstellung von Heim- und Wanderbienenständen im Schutzgebiet unzulässig ist.

(5) Anerkannte Belegstellen unterstehen der Aufsicht der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg, die dahin auszuüben ist, daß die Bienenzucht unter Beachtung der vorstehenden Vorschriften fach- und zweckmäßig betrieben wird.

(6) Die in den Abs. 1 und 2 angeführten Verordnungen sowie ein gemäß Abs. 3 erlassener Bescheid, in dem ausdrücklich auch die Rechtswirkung des Abs. 4 anzuführen ist, sind im Mitteilungsblatt der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg kundzumachen.

   
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